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Jetzt auch in Schongau: Gewerbesteuer-Hebesatz bei 380 v. H.

Wie eine angemessene Beteiligung der Kapitalgesellschaften zur Finanzierung des Gemeinwohls aussehen soll, ist im Schongauer Stadtrat seit vielen Jahren eine heiß diskutierte Frage. Insbesondere in den letzten beiden Jahrzehnten sind diese Unternehmensformen durch eine »Unternehmensteuer-Reform« nach der anderen in Deutschland und in Europa massiv entlastet worden. In den Haushaltssitzungen kam es im Stadtrat immer wieder zu heftigen Debatten, wie die Pflichtaufgaben der Stadt finanziert werden sollen. Trotz Ansiedlung einer durchaus beachtlichen Zahl weiterer, großer Industriebetriebe – vor allem im Schongauer Westen (Hochland, Hirschvogel, …) sind die Gewerbesteuern im 10-Jahres-Durchschnitt mit etwa 6 bis 7 Millionen Euro nicht wesentlich höher als Ende der 1980er Jahre, als es diese Firmen noch nicht gab. Unser Hinweis, dass sich die Einnahmen aus der Gewerbesteuer seit den 1980er Jahren nicht spürbar verbessert haben und wir dringend mehr Einnahmen auch aus den nicht unerheblichen Erträgen der Kapitalgesellschaften zur Sicherung kommunaler Pflichtaufgaben brauchen, wurde bisher mehrheitlich ignoriert.
Inzwischen haben Weilheim, Peißenberg, Wessobrunn, Peiting, Hohenfurch, Burggen, Bernbeuren, Steingaden … das Gewerbe durch die Anhebung des Hebesatzes auf 380 v. H. an der Finanzierung kommunaler Aufgaben stärker beteiligt.
In seiner Haushaltssitzung ist nun der Schongauer Stadtrat dem Beispiel der obigen Kommunen gefolgt und hat den Gewerbesteuer-Hebesatz – mit knapper Mehrheit von 12 zu 11 Stimmen – auf 380 v. H. erhöht. Den Antrag für die Alternative Liste stellte Bettina Buresch. Alle anwesenden Ratsmitglieder der ALS, SPD sowie Mona Maucher (UWV) unterstützten den Antrag. Die CSU-Fraktion stimmte geschlossen mit den UWV-Räten Hild und Heger dagegen. Bürgermeister Sluyterman bedauerte die Anhebung auf 380 v. H. und schloss sich nach längerer Begründung seines Abstimmungsverhaltens (u. a. „Belastung der Großbetriebe in Schongau-West) der CSU-Fraktion und den beiden UWV-Räten an, konnte jedoch mit seiner Stimme die Entscheidung nicht mehr umkehren. Nach derzeitigem Kenntnisstand bringt die jetzt beschlossene Anhebung der Gewerbesteuer im Jahr 2016 Mehreinnahmen von über 900.000 Euro. Für die große Anzahl der anstehenden Projekte wird allerdings auch diese Summe nicht reichen.

Zwei kurze Erfahrungsberichte mit der Anhebung von Hebesätzen auf 380 v. H.
Weilheim
Der Stadtrat erhöhte den Gewerbesteuer-Hebesatz im Jahr 2012 von 330 auf 380 Prozentpunkte.
Man folgte den Vorschlägen und Erkenntnissen von Gemeinde- und Städtetag, die nach der Unternehmensteuerreform 2008 einen „Spielraum“ bis 380 v. H. für Kommunen gesehen haben, ohne die Personengesellschaften höher zu belasten. Die Auskunft auf unsere Anfrage in der Finanzabteilung lässt sich so zusammenfassen: Aufgrund der Hebesatz-Erhöhung auf 380 gab es kaum Proteste. Die Zahl der Personen, die darüber etwas wissen wollten, war „verschwindend gering“. Fragen gab es zur Verrechnung von Erträgen mit der Einkommensteuer bei Personengesellschaften. Im Übrigen gebe es immer einige, die bei Steuererhöhungen Einwände vorbringen, so beispielsweise auch bei der Hundesteuer, hieß es.

Peißenberg
Peißenberg hatte bis 2007 bereits einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 Prozentpunkten.
Von 2008 bis 2010 reduzierte Peißenberg den Hebesatz wieder auf 310 v. H. „Standortsicherung“ und Anreiz für neues Gewerbe, so hieß die Devise, zumal damals Weilheim (330) und Peiting (310) und andere Orte deutlich geringere Hebesätze hatten. Erkenntnis nach drei Jahren: Weiteres Gewerbe wurde dadurch nicht angelockt! Daraufhin hat der Gemeinderat den Gewerbesteuer-Hebesatz im Jahr 2011 wieder auf 380 v. H. erhöht.
Fazit: Senkung bzw. Erhöhung hatten in punkto Ansiedlung oder Abwanderung von Betrieben keine spürbaren Auswirkungen auf den Standort Peißenberg.

Sigi Müller

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