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Haushalt 2021 – Gewerbesteuer-Hebesatz

Die ALS tritt seit Jahrzehnten für die Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes ein. Für das Jahr 2016 gelang es erstmals, für dieses Anliegen eine Mehrheit im Stadtrat zu finden. Der Hebesatz wurde auf 380 von Hundert angehoben, was der Stadt Schongau in diesem einen Jahr etwa 1 Million Euro an Mehreinnahmen brachte. Kurz nach dem Beschluss kippte die Mehrheit jedoch wieder in die andere Richtung und für das Jahr 2017 wurde der Hebesatz auf 350 v. H. gesenkt.
Wie gut könnte die Stadt jetzt diese verschenkten Millionen gebrauchen.

Aber, wer muss eigentlich Gewerbesteuer zahlen?

Wer keinen Gewinn macht, zahlt auch keine Gewerbesteuer.
Freiberufler, wie z. B. Ärzte, Architekten und Künstler zahlen keine Gewerbesteuer.
Bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften ist der Gewerbeertrag der Arbeitslohn für den Gewerbetreibenden. Deshalb wird hier vom Ertrag zunächst ein Freibetrag abgezogen, z. Zt. 24.500 Euro. Gewerbesteuer fällt dann nur für den Restbetrag an.

Hinzu kommt die Regelung, dass ab 2020 bei einem Hebesatz von bis zu 400 v. H. (vorher 380 v. H.) die Gewerbesteuer, die an die Stadt gezahlt wurde, in voller Höhe bei der zu zahlenden Einkommensteuer wieder abgezogen wird.
Für den Einzelunternehmer ist das folglich ein Plus-Minus-Null-Spiel. Für die Stadt Schongau ein deutlicher Gewinn.

Bei Kapitalgesellschaften ist der Gewerbeertrag das Geld, das am Ende wirklich übrig bleibt. Alle die in der Firma arbeiten, vom Geschäftsführer bis zur Aushilfskraft, haben bereits ihren Arbeitslohn erhalten. Die Gewerbesteuer bei Kapitalgesellschaften wird deshalb direkt aus dem Gewerbeertrag errechnet.

Wer Gewinn macht, muss einen Teil davon für das Gemeinwohl abgeben.
Siehe auch Artikel 151 (1) der Verfassung des Freistaates Bayern:
Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesondere der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten.“

Zusammenfassung der Fakten

  • Gewerbesteuer zahlen nur die Unternehmen, die Gewinn machen
  • Wir sind vom Bund angehalten etwas für unsere Einnahmesituation zu tun und haben dazu im Konjunkturpaket den 400 % Hebesatz bekommen
  • D. h. Personengesellschaften können die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400 % komplett mit der Einkommenssteuer verrechnen (Aussage eines Unternehmers: „Besser an die Stadt als an den Staat zahlen“)
  • Der Unterschied zwischen den Hebesätzen bewirkt, dass 1,05 % mehr Gewerbesteuer bezahlt werden muss
  • Mit den erhöhten Einnahmen sichern wir geringere Kreditaufnahmen bzw. die Durchführung von Projekten und die Zahlung von freiwilligen Leistungen wie z.B. an Vereine.

Ein paar Zahlen dazu

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