Zum Inhalt springen

Wasserzähler mit Funkmodulen

Stadtrat beschließt Recht auf Widerspruch

Ohne einen Grundsatzbeschluss des Stadtrates wurden in der Stadt Schongau bereits ab 2003 mit der Aufrüstung der Wasserzähler mit Funkmodulen begonnen. Die allermeisten Endverbraucher haben dabei wahrscheinlich gar nicht wahrgenommen, dass diese Zähler nicht nur einmal pro Jahr angefunkt und ausgelesen werden, sondern tagtäglich 24 Stunden alle 15 Sekunden ein Funksignal senden. Erst durch eine gesetzliche Regelung, die unter anderem auch vorschreibt, dass dem Endverbraucher eine Betriebsanleitung des ausgewechselten Zählers ausgehändigt wird, wurden einige Bürger hellhörig.

Auf Antrag der »ALS – Bunte Liste für Schongau« räumte jetzt der Stadtrat den Schongauer Bürgern das Recht ein, die Funkfunktion deaktivieren zu lassen. Die von der EU erlassene und von Deutschland bis zum 25. Oktober 2020 umzusetzende Energieeffizienz-Richtlinie (EED) schreibt zwar vor, dass es spätestens zum 1. Januar 2027 eine manuelle Ablesung mit Zugang der Wohnung nicht mehr geben soll. Innerhalb von 7 Jahren kann sich aber bekanntlich so einiges ändern.

Zumal der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz in seinem 28. Tätigkeitsbericht (7.3.4.) sich wie folgt äußert:
„(…) Die zentralen datenschutzrechtlichen Grundsätze der Erforderlichkeit (Datenminimierung) und der Zweckbindung bilden dabei die relevanten Maßstäbe. Insoweit habe ich daher in Gesprächen mit dem Innenministerium unter Beteiligung des Gemeindetags und des Städtetags auf eine Klarstellung im neuen Muster für eine gemeindliche Wasserabgabesatzung hingewirkt, dass periodisches autonomes Funken über das Jahr hinweg grundsätzlich weder für die Jahresabrechnung noch für die Sicherstellung der Wasserversorgungssicherheit und der Trinkwasserhygiene erforderlich ist. Auch soll hervorgehoben werden, dass diese Maßgaben zur Datenminimierung bei zukünftigen Ausschreibungen zu berücksichtigen sind. Aufgrund seiner großen Bedeutung für den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger werde ich das Thema weiter intensiv begleiten und mich für weitere Verbesserungen einsetzen.“

Es macht also durchaus Sinn, Widerspruch für die kommenden Jahre einzureichen, wenn Sie das hier beschriebene, in kurzen Zeitabständen funkende Signal nicht in Ihrem Haus haben wollen.

Renate Müller

Schreibe einen Kommentar

Jeder darf seine Meinung zu unseren Blog-Beiträgen schreiben. Ein paar Regeln gelten natürlich auch hier. Kommentare die Gesetzesverstöße jeder Art, Beleidigungen, Aufrufe zur Gewalt, Eigenwerbung etc. enthalten, werden nicht veröffentlicht.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert