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Transparenz

Übertragung von Sitzungen ins Internet

Die Zahl der Zuhörer bei normalen Stadtratssitzungen schwankt zwischen 5 und 15. Bei einer Zahl von 8000 Wahlberechtigten eine erschreckend niedrige Zahl!
Eine Ursache dafür ist sicher die ungünstige Zeit der Sitzungen. Viele Berufstätige, Ältere oder Eltern können nicht so ohne weiteres um 19.00 Uhr alles liegen und stehen lassen, „nur“ um den Diskussionen des Stadtrats beizuwohnen. Wer kein Auto hat, muss nach der Sitzung wohl oder übel nach Hause laufen, eine Busverbindung gibt es nicht.
Um dieses Problem zu beseitigen, fordern wir, die Sitzungen des Stadtrats sowie der städtischen Ausschüsse auf der Homepage der Stadt zu übertragen. Einige Kommunen, allen voran München, gehen diesen Weg bereits.
Die Videos der Sitzungen sollten stets für einen begrenzten Zeitraum einsehbar sein, Kommentare sollten nicht zulässig sein. Als Erscheinungsort erscheint die Homepage der Stadt günstig.
Somit haben alle Schongauer die Möglichkeit, die Stadtratssitzungen zu verfolgen und sich zu informieren. Selbst wenn diese Übertragungen nur von jeweils 100 Leuten angeschaut werden, wäre das bereits eine Verzehnfachung der bisherigen Zuhörerzahl im Rathaus.

Auch Schongau braucht Informationsfreiheit für Bürger und Stadtrat

Seit 2009 haben in Bayern etwa 70 Städte und Gemeinden Informationsfreiheitssatzungen beschlossen. Darunter auch die Großstädte München, Nürnberg, Fürth, Würzburg, Regensburg, Augsburg und Ingolstadt.
In unserem näheren Umkreis haben Weilheim, Peißenberg, Penzberg, Murnau, Landsberg und Starnberg in den letzten Jahren die Informationsfreiheit per Satzung eingeführt. Der Schongauer Stadtrat hat im Februar 2012 eine entsprechende Satzung mit knapper Mehrheit abgelehnt.

In den oben genannten Städten und Gemeinden haben die Bürgerinnen und Bürger durch die Einführung der Informationsfreiheit sogar mehr Rechte als die Ratsmitglieder in anderen Städten und Gemeinden, da diesen laut Geschäftsordnung in der Regel kein allgemeines Akteneinsichtsrecht gewährt wird. Auch in Schongau sieht die neue Geschäftsordnung kein allgemeines Akteneinsichtsrecht für Stadtratsmitglieder vor. Der diesbezügliche Antrag der Alternativen Liste wurde mehrheitlich abgelehnt.
Bürgermeister Sluyterman hat inzwischen allerdings angekündigt, dass er zeitnah eine Informationsfreiheitssatzung mit entsprechenden Ausschlusskriterien vorlegen werde.
Da es in Bayern – anders als in 11 weiteren Bundesländern – immer noch kein Informationsfreiheitsgesetz gibt, bleibt es den Kommunen weiterhin überlassen, durch eine eigene Satzung mehr Transparenz und damit echte Bürgernähe zu schaffen.
Im November 2014 hat die CSU im Landtag ein Recht auf Informationsfreiheit für Bayerns Bürger erneut abgelehnt. CSU-Rechtsexpertin Petra Guttenberger erteilte einem Gesetzentwurf der Freien Wähler eine Absage, der den Bürgern das Recht auf Einsicht in Behördenakten geben würde. Die Leute hätten bereits „vielfach Zugang zu Informationen“, erklärte Guttenberger. Außerdem gebe es datenschutzrechtliche Bedenken.
Freie Wähler, SPD und Grüne hielten der CSU vor, dass 11 Bundesländer und der Bund bereits derartige Gesetze haben. Diese Informationsfreiheitsgesetze hätten den Verwaltungen nicht geschadet und in keiner Weise zu dem von Skeptikern prognostizierten Zusammenbruch der Verwaltungen geführt. Auch habe es durch diese Gesetze keine datenschutzrechtlichen Probleme gegeben.
„Die Diskussion zeigt leider einmal mehr, dass die Staatsregierung an wirklicher Transparenz und Bürgernähe überhaupt nicht interessiert ist“, sagte Florian Streibl, der Parlamentarische Geschäftsführer der Freien Wähler.
Der SPD-Rechtspolitiker Horst Arnold spottete in Erinnerung an die Mauerbau-Dementis der DDR-Führung: „Niemand hat die Absicht, Informationen zurückzuhalten.“
Im Übrigen haben die Fraktionen Grüne und SPD in Baden-Württemberg am 25. November 2014 »Eckpunkte« beschlossen, die einem Gesetzentwurf für ein zukünftiges Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) zugrunde gelegt werden sollen. Das Gesetz soll im ersten Quartal 2015 vorgelegt werden.

Was bedeutet Informationsfreiheit?

Informationsfreiheit ist ein demokratisches Kontroll- und Mitgestaltungsrecht für alle Bürgerinnen und Bürger. Wo
Transparenz und Bürgernähe in der Verwaltung fehlen, besteht ein Demokratiedefizit. Dieses gilt es zu beseitigen. Informationen, die in der öffentlichen Verwaltung vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit, nicht der Behörde. Sie sollten deshalb auch öffentlich zugänglich sein.
Wo Informationsfreiheit besteht, haben die Bürger das Recht auf einen voraussetzungslosen Zugang zu den von der Behörde als öffentlich einzustufenden Informationen. »Voraussetzungslos« heißt: Der Antragsteller muss nicht nachweisen, dass er an der Akteneinsicht ein »rechtliches Interesse« hat. Demnach muss der Antrag auf Akteneinsicht auch nicht begründet werden.
Ein Informationsfreiheitsgesetz steht im Einklang mit den Schutzbestimmungen anderer Gesetze, wie etwa dem Bundesdatenschutzgesetz. Es definiert außerdem genau und in engen Grenzen Ausnahmeregelungen, etwa zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, der Strafverfolgung oder der öffentlichen Sicherheit.

Informationsfreiheit schafft mehr Transparenz für alle!

In 90 Ländern weltweit gibt es Informationsfreiheitsgesetze, und damit ein gesetzlich garantiertes Recht auf Akteneinsicht.
Schweden blickt auf die längste Tradition zurück; hier gibt es das Akteneinsichtsrecht schon seit dem 18. Jahrhundert. Im 20. Jahrhundert war Finnland Vorreiter, hier gilt ein entsprechendes Gesetz seit 1951. Wegweisend wurde der 1967 in den USA in Kraft getretene »Freedom of Information act«.
Auf ihn geht der sperrige Begriff »Informationsfreiheits-Gesetz« zurück. Zahlreiche Länder der Welt folgen dem Beispiel – nach China (2008) und Russland (2010) im Jahr 2011 auch El Salvador, Niger, Nigeria und Tunesien.
Seit dem 1. Januar 2006 gibt es auch in Deutschland ein Informationsfreiheitsgesetz – allerdings nur auf Bundesebene. Das heißt: Das Akteneinsichtsrecht ist auf die Verwaltungsstellen des Bundes beschränkt. Deshalb haben die meisten Bundesländer eigene Informationsfreiheitsgesetze erlassen.
Vorreiter war 1998 Brandenburg; dort hat die Informationsfreiheit sogar Verfassungsrang. Nur fünf Bundesländer fehlen noch. Eines davon ist Bayern!