Schongau hat jedes Jahr Mühe, einen Haushalt auf die Beine zu stellen, der vom Landratsamt als zuständige Aufsichtsbehörde überhaupt genehmigt wird. Da die Möglichkeiten, bei den Ausgaben zu sparen, in den letzten Jahren weitgehend ausgereizt wurden, halten wir es für dringend erforderlich, die Einnahmen zu erhöhen.
Wir wollen das fehlende Geld aber nicht von den Schongauer Bürgern über eine Erhöhung anderer Steuern, z.B. der Grundsteuer, einsammeln.
Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind mehr als unbefriedigend, zumal die Stadt trotz Ausweisung von neuen Gewerbegebieten in den 10 Jahren von 2003 bis 2012 im Durchschnitt nur knapp 7 Millionen € pro Jahr eingenommen hat. Wie niedrig dieser Betrag ist, wird deutlich, wenn man die Einnahmen aus der Vergangenheit anschaut und feststellt, dass das Gewerbesteuer-Aufkommen von mehr als 7 Millionen € bereits Ende der 1970er und in den 1980er Jahren keine Seltenheit war: 1979 (7,8 Millionen €*); 1981 (7,2 Millionen €); 1985 (7,6 Millionen €); 1986 (7,8 Millionen €).
Trotzdem wird unser Antrag, zur Verbesserung der Einnahmen den Hebesatz von 350 auf 380 Prozentpunkte zu erhöhen, nicht mehrheitlich angenommen. Die Personengesellschaften (z. B. Einzelunternehmen, Handwerksbetriebe) werden dadurch nicht stärker belastet. Die durch den Bund massiv entlasteten Kapitalgesellschaften werden allerdings – wie vor den Unternehmenssteuerreformen – wieder etwas stärker zur Finanzierung der Kommunen herangezogen. Andere Städte und Gemeinden haben – wie von Städte- und Gemeindetag angeregt – den Hebesatz auf 380 Prozentpunkte erhöht. Dazu zählen Weilheim, Peißenberg, Peiting, Burggen, Bernbeuren, Hohenfurch, Steingaden, Wessobrunn, Raisting, Wielenbach, Murnau …
In den Jahren bis 2015 haben immer mehr Ratsmitglieder für unsere Anträge „Anhebung der Gewerbesteuer auf 380 Prozentpunkte“ gestimmt. Im Haushaltsjahr 2016 ist es dann auf Antrag der ALS endlich gelungen, mit einer knappen Mehrheit von 12 zu 11 Stimmen diesen Hebesatz auf 380 zu erhöhen.
Leider konnte dieser Hebesatz nur ein Haushaltsjahr überstehen. Schon 2017 fand sich mit kräftiger Unterstützung von Bürgermeister Sluyterman eine Mehrheit, den Hebesatz für die Gewerbesteuer wieder auf 350 Prozentpunkte zu senken. Für die Folgejahre bis zu den Kommunalwahlen 2020 wollte der Bürgermeister sogar einen Grundsatzbeschluss fassen, diesen Hebesatz bis zu den Kommunalwahlen festzuschreiben, um den Kapitalgesellschaften „Planungssicherheit“ zu verschaffen. Diesem Ansinnen hat die Alternative Liste klar widersprochen. Die Hebesätze müssen aus unserer Sicht jedes Jahr neu festgelegt werden, um die Handlungsspielräume bei veränderter Sachlage nicht einzuschränken. Im Übrigen haben alle oben genannten Kommunen, die einen Hebesatz von 380 Prozentpunkten haben, bisher keine Absicht erkennen lassen, den Hebesatz von 380 wieder zu senken.
Die Stadt Schongau hat nun durch diesen Verzicht auf dringend erforderliche Einnahmen von mehreren Millionen € fürs Gemeinwohl über mehrere Jahre ein Alleinstellungsmerkmal im gesamten Landkreis.
*Berücksichtigt man die Inflation seit 1979, müsste Schongau heute ca. 17,5 Mio. € Gewerbesteuer einnehmen, um dieselbe Finanzkraft zu haben wie vor 40 Jahren!