Akteneinsichtsrecht für Stadtratsmitglieder
Die Bayerische Gemeindeordnung (GO) regelt Aufbau, Struktur, Zuständigkeit sowie Rechte und Pflichten der kommunalen Organe sowie der einzelnen Mandatsträger. Ferner finden sich darin die gesetzlichen Regelungen zur Verwaltung der Gebietskörperschaften sowie zum Geschäftsgang in den kommunalen Gremien. In Artikel 45 GO ist u. a. festgelegt:… Weiterlesen »Akteneinsichtsrecht für Stadtratsmitglieder