Zum Inhalt springen

Finanzen – Gewerbesteuer

Woher bekommt die Stadt das Geld?

Die Stadt Schongau braucht zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben (z. B. Schul- und Straßenbau) und für freiwillige Leistungen (z. B. Schwimmbad, Unterstützung der Vereine) jedes Jahr viel Geld.

Ein Teil der Einnahmen der Stadt stammt aus Zuweisungen, wie Anteile aus der Einkommen- und Umsatzsteuer. Auf die Höhe dieser Beträge haben der Bürgermeister und der Stadtrat keinen Einfluss.

Der größte Teil der Einnahmen kommt jedoch aus Steuern, die die Stadt selbst erheben darf.

Die wichtigsten sind:

  • Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen und Betriebe,
  • Grundsteuer B für bebaubaren und bebauten Grund und als größte Einnahmequelle die Gewerbesteuer.

Bei der Beratung der Haushaltssatzung wird jedes Jahr auch über die Höhe des Hebesatzes für Grundsteuer A + B und Gewerbesteuer abgestimmt. Durch die Festlegung der Höhe des Hebesatzes hat die Stadtratsmehrheit Einfluss auf die Höhe der Einnahmen durch die Gewerbesteuer. Der gesetzlich vorgeschriebene Minimal-Hebesatz liegt z. Zt. bei 200 v. H.

Die ALS tritt seit Jahrzehnten für die Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes ein. Für das Jahr 2016 gelang es, für dieses Anliegen ein Mehrheit zu finden. Der Hebesatz wurde auf 380 von Hundert angehoben, was der Stadt Schongau in diesem Jahr etwa 1 Million Euro an Mehreinnahmen brachte. Kurz nach dem Beschluss kippte die Mehrheit jedoch wieder in die andere Richtung und für das Jahr 2017 wurde der Hebesatz wieder auf 350 von Hundert gesenkt.

Wer zahlt Gewerbesteuer?

Freiberufler wie z. B. Ärzte, Architekten und Künstler zahlen keine Gewerbesteuer.

Kapitalgesellschaften, Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften sind gewerbesteuerpflichtig. Die Höhe der Steuerschuld wird aus dem Gewerbeertrag (Gewinn) ermittelt.

Unterschied Kapitalgesellschaft/Einzelgewerbetreibende

Bei Kapitalgesellschaften ist der Gewerbeertrag das Geld, das am Ende wirklich übrig bleibt. Alle die in der Firma arbeiten, vom Geschäftsführer bis zur Aushilfskraft, haben bereits ihren Arbeitslohn erhalten. Die Gewerbesteuer bei Kapitalgesellschaften wird deshalb direkt aus dem Gewerbeertrag errechnet.

Bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften ist der Gewerbeertrag der Arbeitslohn für den Gewerbetreibenden. Deshalb wird hier vom Ertrag zunächst ein Freibetrag abgezogen, z. Zt. 24.500 Euro. Gewerbesteuer fällt dann nur für den Restbetrag an.

Hinzu kommt die Regelung, dass bei einem Hebesatz von bis zu 380 v. H. die Gewerbesteuer, die an die Stadt gezahlt wurde, in voller Höhe bei der zu zahlenden Einkommensteuer wieder abgezogen wird. Für den Einzelunternehmer ist das folglich ein Plus-Minus-Null-Spiel. Für die Stadt Schongau ein deutlicher Gewinn.

Beispiel:
Bei einem Gewinn von 42 437 Euro würde Einkommensteuer in Höhe von 9 901 Euro anfallen. Davon werden für bezahlte Gewerbesteuer 2 412 Euro abgezogen.