Der Schongauer Stadtrat hat eine neue Geschäftsordnung
Wie zu Beginn jeder Amtsperiode gab sich der Schongauer Stadtrat eine neue Geschäftsordnung. Außer zahlreichen rein redaktionellen Änderungen gab es auch inhaltliche Änderungen. Neben einer Verlängerung der Ladungsfrist sorgte vor allem ein Antrag der ALS auf Zugang zu wichtigen Informationen für die Stadträte.
Bisher war es nämlich so, dass Stadträte der Stadt Schongau kein verbrieftes Recht hatten, Dokumente und Informationen der Verwaltung einzusehen. Im Einzelfall wurden diese Informationen zwar zur Verfügung gestellt, dies jedoch aus reinem Goodwill der Stadtverwaltung. Man muss sich das mal klar vor Augen führen: Die Stadträte mussten über Sachverhalte entscheiden, ohne im Extremfall die erforderlichen Hintergrundinformationen zu kennen. Diesen untragbaren Zustand wollte die ALS mit der neuen Geschäftsordnung beenden.
Der letzte von mehreren Versuchen dies zu ändern, wurde vom alten Stadtrat vor 6 Jahren mit klarer Mehrheit abgelehnt. Auch das muss man sich noch mal klarmachen: Die große Mehrheit der Stadträte stimmte dagegen, wichtige Informationen bekommen zu können!
In der Sitzung am 7. Juli 2020 trug Nina Konstantin den Antrag der ALS vor. Aus der Abhängigkeit vom guten Willen der Verwaltung solle endlich ein verbrieftes Recht werden. Für die CSU meinte Michael Eberle, er stehe voll hinter dem Antrag der ALS. Wenn der Stadtrat die Entscheidungen treffe, müsse er auch jederzeit Zugang zu allen Informationen haben.
Dr. Friedrich Zeller (SPD, ehemaliger Chef der Schongauer Verwaltung) entgegnete, aus diesem Recht auf Information könne schnell eine gefühlte Pflicht dazu entstehen. Er appelliert an die Räte, den Antrag abzulehnen. Wer habe schon das Fachwissen und die Zeit, sich die nötigen Informationen zu besorgen?
Gregor Schuppe (ALS) erwiderte, dass jeder Stadtrat, der auf ein Recht zur Information bewusst verzichte, ein sehr eigentümliches Verständnis seines Mandats habe. Er rief zur Zustimmung auf.
In der Abstimmung stimmten der Bürgermeister und drei Räte der SPD (Zeller, Schwarz, Majaru) gegen das Recht auf Information. Die zwanzig weiteren anwesenden Stadträte stimmten für den Antrag der ALS.
Damit können sich die Schongauer Stadträte nun erstmals alle Informationen beschaffen, die sie als Grundlage ihrer Entscheidungen brauchen.
Aus Sicht der ALS ist das ein großer Sieg für die von so vielen vor der Wahl beschworene Transparenz. Ein Nebenaspekt ist sicher auch, dass die Mitarbeiter der Verwaltung nun in dem Wissen arbeiten, dass ihre Dokumente jederzeit von den Stadträten eingesehen werden können.
Die ALS ist nun bereits in Gesprächen, um noch einen Schritt weiterzugehen: Die Einführung einer Informationsfreiheitssatzung gäbe jedem Schongauer Bürger das Recht, ohne Angaben von Gründen Unterlagen der Verwaltung einzusehen. Ob Schongau schon so weit ist?
Gregor Schuppe