In den 18 Jahren, in denen ich als Nichtparteimitglied der Fraktion der GRÜNEN im Kreistag angehörte, hat mir kein einziges Mal irgend jemand vorgeschrieben, wie ich abzustimmen habe. Es gab weder Fraktionszwang noch Druck von anderer Seite. Dies ließe sich mit meinem Demokratieverständnis auch nicht vereinbaren. Den Stadtratsmitglieder von Schongau (und auch von anderen Städten und Gemeinden) wird nun bei der Abstimmung über eine Straßenausbaubeitragssatzung gesagt: Wenn ihr nicht dafür stimmt, dann könnt ihr gerichtlich dafür belangt werden. Wahrscheinlich hätte ich in so einem Fall mein politisches Mandat sofort zurückgegeben. Um so mehr freue ich mich über die große Zahl der mutigen Frauen und Männer, die sich nicht einschüchtern lassen und sich weiterhin gegen diese Satzung aussprechen.
Ich glaube, die meisten Bürger wissen noch gar nicht, was das für sie bedeuten kann. Je nach Größe des Grundstücks und des Hauses können da hohe 5-stellige Beträge auf die Eigentümer zukommen. Aus anderen Ortschaften sind Fälle bekannt, bei denen bis zu 60.000 Euro in Rechnung gestellt wurden. Jeder, der vor seine Türe schaut, weiß selbst, ob eine Erneuerung der Straße bald ansteht. Mir fällt da spontan die Benefiziumstraße ein und natürlich auch die Sanierung der Weinstraße und der Münzstraße.
Nicht jeder Hauseigentümer ist reich. Kein Hauseigentümer hat ein Mitspracherecht bei der Nutzung der Straße. Ein großer LKW wie z. B. ein vierachsiger 30-Tonner nutzt eine Straße so stark ab wie zirka 50.000 Autos. Dies sind nur ein paar Gründe dafür, warum die Sanierung von Straßen (und z. B. Straßenbeleuchtung, Spielplätze usw.) auf gar keinen Fall zu Lasten der Anlieger gehen darf, sondern von der Allgemeinheit zu tragen ist.
Renate Müller
(Leserbrief zum Artikel »Sehenden Auges in den Stillstand«, Schongauer Nachrichten, 4.12.2014)