Innerhalb der letzten 15 Jahre stand der Erlass einer Strabs im Stadtrat Schongau immer wieder auf der Tagesordnung. Bisher hat sich eine Mehrheit der Stadträte dagegen ausgesprochen. So lehnte z.B. am 22. April 2002 der Stadtrat mit 18 : 5 Stimmen die Einführung ab. Noch am 2. Dezember 2014 war das Abstimmungsergebnis immerhin 16 : 7 dagegen – und das, obwohl den Stadträten mit persönlicher Haftung gedroht wurde.
Die 5 Stadträte der ALS stimmten allesamt gegen die Einführung der Straßenausbeitragssatzung (Strabs).
Die Gründe damals waren u. a.:
- Wir lassen uns auch von der Drohung, persönlich rechtlich belangt zu werden, nicht dazu zwingen, gegen unsere innerste Überzeugung zu stimmen. Ist das noch Demokratie, wenn ein „Nein“ strafrechtliche Konsequenzen hat?
- Die Strabs ist ungerecht, weil Straßen Allgemeineigentum sind und eben nicht nur dem Anwohner individuelle Vorteile bringen.
- Die Strabs ist ungerecht, weil die Anwohner nicht über die Art und den Umfang der – dann von ihnen mitfinanzierten – Baumaßnahme mitentscheiden dürfen.
- Die Strabs ist unsinnig, weil sie enormen bürokratischen Aufwand und nur geringe Einnahmen bringt.
- Die Strabs ist unsozial, da sie betroffene Anwohner mit massivsten Kosten überziehen kann (bis zu 50.000 €!).
- Die Strabs wäre in Schongau kein Thema, wäre der Stadtrat der Jahrzehnte alten ALS-Forderung nach Erhöhung der Gewerbesteuer gefolgt.
- Die Strabs ist ungerecht, da sie die Nutzung der Straßen durch die betroffenen Anwohner nicht berücksichtigt. Auch wer z. B. kein Auto hat, muss für „seine“ Straße bezahlen, ohne sie jemals abgenutzt zu haben.
Dann kam Hoffnung auf
Straßenausbaubeitragssatzung: Jetzt kommt etwas in Bewegung
Am Dienstag, 9. Dezember 2014 wurde in München beschlossen, dass die Straßenausbaubeitragssatzung zum Ende des Jahres abgeschafft wird. Bereits am 8. Dezember war einem Artikel im Münchner Merkur zu entnehmen, dass diese Satzung der Stadt außer Ärger so gut wie nichts gebracht hat. So standen z. B. im Jahr 2013 den Einnahmen in Höhe von 228.000 € sogar Ausgaben für den Verwaltungsaufwand in Höhe von 300.000 € gegenüber.
Aber inzwischen ist klar, dass die Verwaltungsgerichte die Stadt München als (nicht vergleichbare) Ausnahme zulassen und andere Orte nach wie vor dazu gezwungen werden sollen, ihre Bürger abzukassieren.
Auch die vom Landtag beschlossene Änderung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes bringt keine grundlegenden Verbesserungen.
Quer durch alle Parteien war eine große Mehrheit gegen eine Entscheidungsfreiheit (Kann-Bestimmung) der Städte und Gemeinden bei der Einführung und/oder Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung. Diese Lösung wurde von vielen Landtagsabgeordneten als ungerecht empfunden. Auch die „Muss-Bestimmung“ hätte vielen Abgeordneten gefallen. Beibehalten wurde die bisher schon geltende „Soll-Bestimmung“. Sie ist kein offizielles „Muss“, aber die nötigen Voraussetzungen für ein erlaubtes „Nein zur Strabs“ erfüllt fast keine Kommune. Und der „Schwarze Peter“ bleibt nach wie vor bei den Stadt- und Gemeinderäten und der Landtag ist fein raus.
Redebeiträge und Abstimmungsverhalten finden Sie hier.
Und nun möchte das Landratsamt endgültig seiner Aufgabe als Rechtsaufsichtsbehörde nachkommen, d. h. das Amt will alle Landkreisgemeinden zwingen, eine Strabs einzuführen, und hat die Drohgebärden gegenüber der Stadt Schongau nochmals verschärft.