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ALS beantragt Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes von 340 auf 380 Punkte

Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind mehr als unbefriedigend, obgleich die Stadt durch Ausweisung neuer Gewerbegebiete – vor allem in den letzten 20 Jahren – gute Voraussetzungen für den Wirtschaftsstandort Schongau geschaffen hat. Leider konnten dadurch keine Zuwächse beim Gewerbesteuer-Aufkommen erzielt werden. Im letzten Jahr lagen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer bei knapp 6 Millionen Euro (siehe Rechnungsergebnis). Das entspricht in etwa auch dem Durchschnitt der letzten 5 bis 10 Jahre. Wie niedrig dieser Betrag ist, wird deutlich, wenn man feststellt, dass die Stadt im 10-Jahres-Durchschnitt der 1980er Jahre bereits Einnahmen aus der Gewerbesteuer in dieser Höhe vorweisen konnte.
Die beantragte Erhöhung des Hebesatzes ist für Personenunternehmen belastungsneutral, weil die bezahlte Gewerbesteuer von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden kann. Der Gesetzgeber hat diese Direktverrechnungsmöglichkeit bis zum 3,8-fachen Gewerbesteuermessbetrag eingeführt. Die durch mehrere Steuerreformen der letzten Jahrzehnte massiv entlasteten Kapitalgesellschaften sollten jedoch wieder stärker zur Finanzierung kommunaler Aufgaben herangezogen werden.
Ein Hebesatz von 380 Prozentpunkten schafft wenigstens eine Annäherung der Belastung von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften. Aber selbst bei einem Hebesatz von
380 v. H. liegt die Gesamtbelastung der Kapitalgesellschaften aus Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer immer noch unterhalb der Gesamtbelastung von Personenunternehmen. Deshalb ist es sinnvoll und erforderlich, diese vom Gesetzgeber gebotene Möglichkeit zur Verbesserung der Einnahmen zu nutzen.

Zunächst ein Beispiel aus der Praxis:
Einzelunternehmer:

Zu versteuerndes Einkommen = 42.437 Euro ( = über dem Freibetrag von 24.500 Euro)
Zu zahlende Einkommensteuer = 9.901 Euro
Von dieser Steuerschuld wird die bezahlte Gewerbesteuer (Hebesatz 340) von rund 2.450 Euro direkt vom Finanzamt abgezogen, sodass nur noch eine Einkommensteuer von zirka 7.450 Euro zu zahlen ist. Diese Systematik greift bis zu einem Hebesatz in Höhe von 380 v. H.

Blick in die Hebesatz-Diskussion

  • „1960 waren Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern und Mineralölsteuer, also die Steuern der Arbeitnehmer und Verbraucher, 37,5 Prozent am Steueraufkommen beteiligt. Im Jahr 2002 machten die Steuern auf Arbeit und Verbrauch 79,2 Prozent des deutschen Steuerkuchen aus. Im Gegensatz dazu war 1960 der Anteil aus der veranlagten Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Zinsabschlag noch mit 34,7 Prozent am Steueraufkommen beteiligt. Im Jahr 2002 ist der Anteil der Gewinnsteuern auf 12,2 Prozent zurückgegangen. Mit anderen Worten: Den Unternehmen wurden zu Lasten der Arbeitnehmer hohe steuerliche Vorteile eingeräumt.“
    Josef Deimer, ehemaliger CSU-Oberbürgermeister von Landshut und bis 2002 Vorsitzender des Bayerischen Städtetags
  • „Wie von einem Kämmerer einer namhaften deutschen Großstadt im Rahmen eines Vortrags dargestellt, ist eine Gesamtsteuerbelastung von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen erst bei einem Gewerbesteuer-Hebesatz von zirka 490 v. H. in etwa gleich hoch. Das bedeutet, dass Kapitalgesellschaften bei einem gemeindlichen Hebesatz von weniger als 490 v. H. vergleichsweise immer noch weniger Steuerbelastung erfahren als Personenunternehmen. Eine Benachteiligung von Kapitalgesellschaften durch gemeindliche Hebesatzanpassungen in diesem Rahmen erscheint damit ausgeschlossen.“
    Dr. Johann Keller, langjähriger Finanzreferent des Bayerischen Gemeindetags, seit 2013 im Bayerischen Landkreistag
  • „Der Finanzminister will einfach nicht zur Kenntnis nehmen, dass Deutschland nach neuen EU-Statistiken mit weitem Abstand die effektiv niedrigste Steuerbelastung auf Unternehmertätigkeit und Vermögen hat.“
    „Für Unternehmen hat die Bundesregierung die Steuersätze dramatisch gesenkt und gleichzeitig nicht die Steuerschlupflöcher gestopft.“
    Steuerexperte Professor Lorenz Jarass, Mitglied der Kommission zur Unternehmensteuerreform 2008
  • Städte und Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau, die in der vergangenen Amtsperiode den Gewerbesteuer-Hebesatz von vorher 300 – 330 auf 380 Prozentpunkte erhöht haben: Weilheim, Peißenberg, Hohenfurch, Burggen, Bernbeuren, Steingaden, Raisting, Wessobrunn, Wielenbach.

Diesen Antrag wird die ALS anlässlich der Haushaltsdebatte am 1. Juli 2014 im Stadtrat stellen.

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2 Gedanken zu „ALS beantragt Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes von 340 auf 380 Punkte“

  1. Und zum letzten Punkt ist noch anzumerken: es ist nicht so, dass die Betriebe aus den genannten Orten scharenweise ins nahe gelegene Schongau umgesiedelt wären, weil dort die Gewerbesteuer etwas niedriger ist. Daraus kann man doch wohl ableiten, dass auch die Schongauer Betriebe bei der vorgeschlagenen moderaten Erhöhung nicht in die Nachbarbemeinden abwandern werden.

  2. Die Mehrheit des Schongauer Stadtrates ist bereit, jährlich weiterhin zwischen 300 000 und 400 000€ zu verschenken. An die Firmen, die maßgeblich von den durch die Kommune finanzierten Infrastrukturen profitieren. Hier muss man wohl von Beratungsresistenz sprechen. Schade, Chance mal wieder vertan!

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