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Neue Zuschussrichtlinien für Vereine und Organisationen

Der Stadtrat hat beschlossen, zukünftig Vereinen und Organisationen für Investitionsmaßnahmen an Gebäuden und dazugehörigen Betriebseinrichtungen auf Antrag Zuschüsse in Höhe von 20% der nachgewiesenen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 25.000 € zu gewähren. Die Antragsteller können den Zuschusshöchstbetrag innerhalb von 10 Jahren maximal zweimal in Anspruch nehmen.
Die Alternative Liste hat eingefordert, dass nur ortsansässige Vereine (und Organisationen) bedacht werden und der Zuschuss von 20% nur vom Eigenanteil der tatsächlichen und nachgewiesenen Kosten bezahlt wird, also nach Abzug aller anderen Fördergelder, die der Antragsteller erhalten hat.
Dieser Beschluss gibt dem Gremium mehr Souveränität im Umgang mit beantragten Zuschüssen. Bisher musste die Stadt jedem Antragsteller, sooft der um Zuschuss bat und ungeachtet der Höhe der Investitionssumme 20% davon gewähren. Diese Verpflichtung führte zu unkalkulierbaren Belastungen des Haushalts.
Es bleibt bedürftigen Antragstellern unbenommen, um Unterstützung in notwendiger Höhe zu bitten. Die Zustimmung liegt jeweils im Ermessen des Stadtrats.
Die Entscheidung, „Zuschussrichtlinien“ festzulegen, wurde nach Diskussionen um besonders hohe und/oder häufig beanspruchte Zuschüsse gefordert, getrieben von der Sorge um die Finanzkraft der Stadt. Die bisherige Praxis musste insbesondere durch den Anspruch der Gleichbehandlung zu Ende gedacht und überarbeitet werden. Der Beschluss ist begrüßenswert, denn er gibt mehr Planungssicherheit.
Bettina Buresch

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