Weilheim gehört neben Landsberg, Penzberg, Murnau, Starnberg … zu nunmehr fast 60 bayerischen Städten und Gemeinden, die der Allgemeinheit den Zugang zu mehr Informationen gestatten. Das Wortungetüm Informationsfreiheitssatzung (IFS) klingt auf den ersten Blick ziemlich unhandlich, doch der praktische Nutzen für den Bürger liegt auf der Hand!
Kernstück der Weilheimer IFS – die der Stadtrat am 25.07.2013 einstimmig verabschiedete – ist das Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers, Einsicht in die Unterlagen der Rathaus-Verwaltung zu bekommen. Neun Paragrafen regeln jetzt den „…freien Zugang zu den bei der Stadtverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe vorhandenen amtlichen Informationen…“.
Alfred Honisch, Stadtrat von B90/Grüne in Weilheim, hatte den Antrag dazu im Februar 2012 erstmals angeregt, im Zusammenhang mit dem Akteneinsichtsrecht für Stadträte. Ihm war aufgefallen, dass in der örtlichen Geschäftsordnung selbst den gewählten Mandatsträgern nur dann Akteneinsicht gewährt wird, wenn der Bürgermeister dies ausdrücklich zulässt!
Die unbefristet gültige Satzung ist seit 6. August in Kraft.
Siegfried Müller