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Rolle rückwärts bei der Gewerbesteuer: Die durch Steuerreformen massiv entlasteten Unternehmen werden geschont

Aufgrund der angespannten Haushaltslage können einige Projekte nicht im Haushaltsjahr 2017 und auch nicht in den folgenden Finanzplanungsjahren berücksichtigt werden, wie z. B. Sanierung Mittelschulgebäude, Sanierung Leichenhaus im Stadtfriedhof, Sanierung der Rutsche sowie Gebäudeteil im Hallenfreibad »Plantsch«, Sanierung Heiliggeist-Kirche, Eisstadion, Aufstiegshilfe zur Altstadt, Straßenbaumaßnahmen.
Der Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 v. H. wäre aus unserer Sicht im Hinblick auf die laufenden Projekte – u. a. für die Sanierung der Grundschule und den Neubau »Haus für Kinder« – die absolut notwendige Minimallösung auf der Einnahmenseite gewesen und hätte die massive Entlastung der Konzerne durch die Unternehmensteuerreform 2008 nur geringfügig reduziert.
Dass die gesamte CSU-Fraktion dieses Jahr dem Haushalt zugestimmt hat, ist schwierig zu begreifen. Letztes Jahr waren noch die zu hohen Personalkosten für die CSU eines der Argumente, den Haushalt 2016 abzulehnen. Die Personalkosten werden aber in den kommenden Jahren bestimmt nicht weniger. Dennoch wurden die Einnahmen aus der Gewerbesteuer mehrheitlich um 30 Prozentpunkte von 380 auf 350 v. H. gesenkt. Da diese Rolle rückwärts für uns überhaupt nicht nachvollziehbar ist, hat die Fraktion der Alternativen Liste dem Haushalt 2017 nicht zugestimmt.
Wer für einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 v. H. stimmt,
– verzichtet bis zum Ende der Amtsperiode 2020 auf mehrere Millionen Euro.
– nimmt der Stadt die Möglichkeit, zukünftig dringend benötigte, hoch-qualifizierte und damit hoch-bezahlte Mitarbeiter zu finden.
– stimmt gegen die langfristigen Interessen der hiesigen Betriebe, die auf ein möglichst attraktives Schongau angewiesen sein werden, um qualifizierte Mitarbeiter hier in die Provinz zu bekommen.
– handelt gegen den Geist der Bayerischen Verfassung (z. B. Art. 151, »Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl«, Art. 158: »Eigentum verpflichtet gegenüber der Allgemeinheit«)
– ignoriert die vom Städte- und Gemeindetag aufgezeigten Handlungsspielräume und schadet damit der Stadt Schongau.

Weitere Erläuterungen
Eine Anpassung des Hebesatzes von 340 auf 380 Prozentpunkte hätte nach der letzten Unternehmensteuerreform von 2008 die steuerliche Gesamtentlastung für Kapitalgesellschaften nicht wesentlich beeinflusst: Für die Schongauer Kapitalgesellschaften hätte sich die Entlastung (!) von 9,34 Prozent lediglich auf 9,00 Prozent verringert.
Der Schaden für die Stadt ist aber erheblich und beträgt bis zum Ende der Amtszeit mehrere Millionen Euro.
Zur Entlastungswirkung bei Personenunternehmen noch zwei Zitate:
„Die Entlastungswirkung für Personenunternehmen ist bei einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 v. H. am größten.“
„Eine Festsetzung des Gewerbesteuer-Hebesatzes bei 380 v. H. entlastet gerade auch kleine und mittlere Personenunternehmen.“ Quelle: Bayerischer Gemeindetag 8/2009

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  1. Um Missverständnisse zu vermeiden, noch eine Anmerkung: bei den anfangs aufgeführten Projekten handelt es sich nicht zwingend um Maßnahmen, die von der Alternativen Liste befürwortet werden. Wir wollten nur zeigen, welche Projekte zwar im Haushalt als wünschenswert oder notwendig bezeichnet werden, aber aufgrund der Finanzlage im Haushalt 2017 und auch in den folgenden Finanzplanungsjahren nicht berücksichtigt werden konnten.

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