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Informationsfreiheit jetzt auch in Penzberg

Penzberg – Ab 1. Juli wird auch in Penzberg eine Informationsfreiheitssatzung in Kraft treten. Durch diesen Beschluss des Stadtrates, der einstimmig erfolgte, wird den Bürgern der Stadt ein allgemeines Akteneinsichtsrecht gewährt. Mittlerweile haben über 50 Kommunen in Bayern eine solche Satzung beschlossen. Darunter sind auch Landsberg, Murnau, Bad Tölz und Starnberg sowie die Großstädte München, Nürnberg und Würzburg. Die Satzung regelt den freien Zugang zu amtlichen Informationen, die den eigenen Wirkungskreis der Verwaltung betreffen, und zwar unabhängig von der Art der Speicherung. Einfache Auskünfte sind kostenfrei. Bei komplexeren Vorgängen wird eine Gebühr bis zu 100 Euro verlangt.
In Schongau wurde im vergangenen Jahr der Antrag der Alternativen Liste zur Einführung der Informationsfreiheit mit 11 zu 12 Stimmen knapp abgelehnt. Alle anwesenden CSU-Räte, einige UWV-Räte sowie der Bürgermeister stimmten dagegen.
In den Kommunen, die durch Informationsfreiheitssatzungen Akteneinsicht gewähren, haben die Bürgerinnen und Bürger sogar mehr Rechte als die Ratsmitglieder in den anderen Städten und Gemeinden, da diese laut Geschäftsordnung in der Regel kein allgemeines Akteneinsichtsrecht haben.
Siegfried Müller

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